Stornierungsbedingungen

Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden

Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gibt es kein Widerrufsrecht für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon umfasst sind auch Tickets für Veranstaltungen bei RuhrEscape, da diese an einem festen Termin stattfinden.

Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.

Einzelbuchungen oder Gruppenbuchungen mit weniger als 14 Personen

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht dem Anbieter ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
– vom 14. – 8. Tag vor dem vereinbarten Termin 35 %
– vom 7. – 3. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
– danach 100 %
des vereinbarten Preises. Die Aufwandsentschädigung entfällt oder wird reduziert, soweit der Teilnehmer nachweist, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder ein geringerer Aufwand als die Aufwandsentschädigung entstanden ist.

Rücktrittserklärungen, die bis 15.Tage vor dem vereinbarten Termin eingehen, verursachen keine Kosten. Bei Stornierungen bis sieben Tage vor dem Event kann alternativ auch ein Ausweichtermin vereinbart werden.

Gruppenbuchungen mit 14 oder mehr Personen

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht dem Anbieter ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
– bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin 35 %
– vom 30. – 14. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
– danach 100 %
des vereinbarten Preises. Die Aufwandsentschädigung entfällt oder wird reduziert, soweit der Teilnehmer nachweist, dass ein Aufwand überhaupt nicht oder ein geringerer Aufwand als die Aufwandsentschädigung entstanden ist.Rücktrittserklärungen, die bis 45 Tage vor dem vereinbarten Termin eingehen, verursachen keine Kosten.

Zuspätkommen des Kunden

Im Falle des Zuspätkommens des Kunden von mehr als 15 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Kunden und dem Anbieters entsprochen. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.